Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Artikel 1 Definitionen

• Anschluss: die Möglichkeit, die von TSS angebotenen und von dem Vertragspartner bestellten Dienste zu nutzen.

• Allgemeine Geschäftsbedingungen: die nachfolgend in diesem Annex aufgeführten Bedingungen, kurz AGB genannt.

• Annex: ein Dokument, das Vertragsbestandteil ist, in dem die Lieferbedingungen bezüglich der Dienste aufgeführt werden. Die jeweiligen Annexe werden in dem betreffenden Vertrag genannt.

• Ausrüstung: die für die Lieferung der Dienste an den Vertragspartner bereitgestellte Ausrüstung, z. B. Hard- und/oder Software, Anlagen, Kabel, physische Verbindungen und Instrumente.

• Vertragspartner: die Partei, mit der TSS einen Vertrag über die Lieferung der Dienste eingegangen ist.

• Dienst(e): (Telekommunikations-)Dienste und Ausrüstung, die TSS dem Vertragspartner vertragsgemäß bereitstellt.

• Vertrag: jeder Vertrag zwischen TSS und dem Vertragspartner über die Lieferung von Diensten, der in der Regel aus mehreren Dokumenten besteht, in denen die allgemeinen und spezifischen Bedingungen hinsichtlich der Lieferung der Dienste aufgeführt sind.

• TSS: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schwärzbühl 8, 88361 Altshausen, eingetragen beim Handelsregister Ulm, HRB 551293


Artikel 2 Geltungsbereich

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsangebote und Verträge mit einem Vertragspartner, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Einkaufs- oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung.

2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Verträge zwischen TSS und dem Vertragspartner, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

2.3 Bei sich widersprechenden Bestimmungen in den Vertragsdokumenten, gelten vorrangig die Bestimmungen in den Annexen und nachrangig die Bestimmungen aus anderen zu dem Vertrag gehörenden Dokumenten.


Artikel 3 Vertrag

3.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die folgenden Informationen zu erteilen:

a. natürliche Person: auf Anfrage von TSS einen Personalausweis oder einen anderweitigen Nachweis eines festen Wohnsitzes in Deutschland;

b. juristische Person: einen aktuellen Handelsregisterauszug


Artikel 4 Dienstniveau

4.1 Details über die Dienste werden in der betreffenden Dienstbeschreibung auf der Webseite erläutert. TSS behält sich das Recht vor, die Dienstbeschreibung anzupassen.


Artikel 5 Nummern etc.

5.1 TSS haftet nicht für Schäden aufgrund Änderungen des nationalen Nummernplans bzw. aufgrund anderer Gesetzgebung, durch die eine unbeeinträchtigte Nutzung der dem Vertragspartner zur Verfügung gestellten Nummern und dergleichen nicht möglich ist.

5.2 Der Vertragspartner unterlässt Handlungen oder die Nutzung von Nummern und dergleichen, soweit dies mit dem nationalen Nummernplan und anderer anzuwendenden Gesetzgebung im Widerspruch steht.


Artikel 6 Tarife

6.1 Tarife, die TSS dem Vertragspartner für Dienste berechnet, werden im Vertrag und auf www.tss-gmbh.com aufgeführt.

6.2 Sofern schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wurde, berechnet TSS dem Vertragspartner:

a. einen nutzungs- und zweckabhängigen Tarif. Dieser Tarif wird in Zeiteinheiten von einer Minute berechnet;

b. einen mit dem Vertragspartner vereinbarten monatlichen festen Tarif (aufgeführt im Vertrag);

c. einen einmaligen Tarif für die Installation und/oder Lieferung des Dienstes.

6.3 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, verstehen sich alle genannten Beträge ohne Steuern.

6.4 TSS ist jederzeit berechtigt, die in Artikel 6.2a genannten Tarife sowie Ermäßigungsprozentsätze zu ändern. Über eine Tariferhöhung informiert TSS den Vertragspartner 15 Tage vorab.

6.5 TSS ist berechtigt, den in Artikel 6.2b genannten Tarif unter Einhaltung einer Frist von einem Kalendermonat zu ändern. Falls der Vertragspartner mit dieser Tariferhöhung nicht einverstanden ist, kann er den Vertrag zum Datum, ab dem die Tariferhöhung gilt, beenden. In diesem Fall hat der Vertragspartner gegenüber TSS keinen Anspruch auf Vertragserfüllung.


Artikel 7 Fakturierung und Bezahlung

7.1 TSS sendet dem Vertragspartner monatlich eine Rechnung über die gelieferten Dienste.

7.2 Falls die Zahlung nicht mittels einer Einzugsermächtigung erfolgt, hat der Vertragspartner die Rechnung innerhalb von 14 Taqen nach Rechnungsdatum zu zahlen.

7.3 Als bindende Grundlage der Fakturierung dienen die durch TSS registrierten Daten bezüglich des Anschlusses und dessen Nutzung.

7.4 Falls der Vertragspartner mit dem fakturierten Betrag nicht einverstanden ist, hat er dies innerhalb von 14 Tagen nach Rech-nungsdatum TSS schriftlich anzuzeigen. Die Aussetzung der Zahlung ist nur gestattet, wenn TSS diesbezüglich eine schriftliche Zustimmung erteilt hat.

7.5 Falls eine Beschwerde nach Überprüfung durch TSS unbe-gründet ist, gehen die bei der Überprüfung angefallenen, ange-messenen Kosten zu Lasten des Vertragspartners. Für die Beur-teilung einer Beschwerde sind die durch TSS generierten Daten ausschlaggebend.

7.6 Falls der Vertragspartner nicht fristgemäß zahlt, gerät er au-tomatisch in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. In diesem Fall werden sämtliche Forderungen von TSS gegen den Vertragspartner fällig. TSS ist berechtigt, die gesetzlich ge-schuldeten Zinsen über den gesamten ausstehenden Betrag zu fordern. TSS ist berechtigt, Ersatz der Inkassokosten zu verlangen. Der Vertragspartner schuldet die gesetzlichen Zinsen ab Fälligkeit der Rechnung.

7.7 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit einer gegen TSS bestehenden Forderung aufzurechnen.


Artikel 8 (Begrenzung der) Haftung

8.1 TSS haftet nicht für Schäden aufgrund von Nicht- oder Schlechtfunktion ihrer Dienste oder der Ausrüstung, es sei denn, dass dies auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TSS beruht.

8.2 TSS haftet nicht für die Art und Weise, wie der Vertrags-partner die durch TSS gelieferten Dienste und/oder Ausrüstung nutzt. Insbesondere stellt der Vertragspartner TSS von Ansprüchen Dritter frei, die Bezug haben zum Inhalt des Daten-/Internet-/Sprachverkehrs und den Daten, die der Vertragspartner mittels der Dienste versendet.

8.3 Sofern TSS aufgrund eigenen Verschuldens haftet, ist die Haftung begrenzt auf Sachschäden, die in unmittelbarem Zusam-menhang mit der Pflichtverletzung stehen. Die Haftung für mit-telbare- oder Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn und/oder Umsatz) ist ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden des Ver-tragspartners aufgrund der Nichtfunktion einer telefonischen Alarmeinrichtung oder Kostenregistrierungssystems ist ausge-schlossen. Schadenersatzzahlungen sind begrenzt auf EUR 45.000,00 je Schadenfall oder für zusammenhängende Scha-denfälle auf maximal EUR 90.000,00/Jahr.

8.4 Schadeneratzforderungen des Vertragspartners sind innerhalb von vier Wochen nach Schadeneintritt schriftlich bei TSS anzuzeigen. Ansonsten verfallen die betreffenden Schaden-ersatzansprüche.

8.5 In Bezug auf den öffentlichen internationalen Telekommuni-kationsverkehr sind die Verträge, Konventionen und Bestimmungen der Internationalen Fernmeldeunion anwendbar, um Haftungsfragen zu beurteilen.

8.6 Der Vertragspartner stellt TSS von allen Schadenersatz-ansprüchen Dritter frei, die in Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung durch den Vertragspartner stehen.

8.7 Der Vertragspartner haftet für die Nutzung und Missbrauch der Dienste und der diesbezüglich zugeteilten Nummer(n), Nutzername(n) und Passwörtern. Der Vertragspartner ist selbst verantwortlich für den Schutz der Daten, die er auf seinem System platziert.

8.8 Im Falle von höherer Gewalt hat der Vertragspartner keine Ansprüche gegen TSS. Höhere Gewalt liegt beispielsweise vor, wenn TSS seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann aufgrund von Krieg(sgefahr), Aufruhr, Feuer, Wasserschäden, Frost, Überschwemmungen, Erdbeben, Streik, Betriebsbesetzung, behördliche Maßnahmen, Störungen bei der Energiezufuhr und Störungen in kommunikativen Verbindungen Dritter.

8.9 TSS bietet eine Entstörzeit von Montag bis Sonntag von 0:00 – 24:00 Uhr. Die Entstörung und Wiederherstellung beträgt im Standardvertrag 24 Stunden.


Artikel 9 Pflichten des Vertragspartners

9.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, bei der Vertragsausführung die Interessen von TSS zu berücksichtigen. Der Vertragspartner wird TSS bei der Lieferung der Dienste keinesfalls behindern. Es ist dem Vertragspartner nicht gestattet Handlungen vorzunehmen, von denen TSS vermutet, dass sie Systeme von TSS und/oder anderen Nutzern schädigen könnten, wie z. B. Hochladen von Programmen auf Systeme von TSS.

9.2 Der Vertragspartner wird TSS sämtliche Informationen verschaffen, die TSS zur Instandhaltung der Dienste benötigt. Hierzu zählt unter anderem das rechtzeitige Melden von Adressänderungen und/oder Änderung von Rechnungsdaten.

9.3 Der Vertragspartner enthält sich gegenüber TSS jeglicher Handlung oder Unterlassung, wenn dies im Widerspruch zu gesetzlichen und/oder vertraglichen Bestimmungen steht.

9.4 Der Vertragspartner unterstützt TSS bei der Lieferung der Dienste, soweit dies zumutbar und redlich ist.

9.5 Falls die Lieferung der bestellten Dienste technisch nicht möglich ist, kann TSS dem Vertragspartner ergänzende Bedingungen stellen, bevor diese geliefert werden. Falls der Vertragspartner diesen Bedingungen nicht entspricht, hat er keinen Anspruch auf Lieferung des Dienstes.

9.6 Produkte, bei denen Leistungen pauschal abgegolten werden (z. B. Flatrates) werden nicht für Mehrwertdienste- und Telekommunikationsdiensteanbieter und nicht für Betreiber von Massenkommunikationsdiensten, insbesondere Anbieter oder Betreiber von Faxbroadcastdiensten, Call-Center-, Telefonmarketingleistungen und Marktforschungsdienstleistungen angeboten. Pauschal abgegoltene Leistungen dürfen weiterhin nicht über eine dauerhafte Wählverbindung für die Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen sowie für den Betrieb von Kassensystemen genutzt werden.


Artikel 10 Personen- und Verkehrsdaten

10.1 TSS sammelt nur die für Lieferung der Dienste und Betriebsführung notwendigen Personen- und Verkehrsdaten. Die gesammelten Daten werden im Rahmen der geltenden Gesetze verwendet und lediglich zum Zwecke der Betriebsführung von TSS genutzt. Der Vertragspartner erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung und Nutzung der von ihm bekanntgegebenen Daten zur Einrichtung einer mit der Dienstleistung zusammenhängenden Datenbank durch TSS. Diese Daten werden unter Beachtung der geltenden Daten-schutzbestimmungen gespeichert und verwaltet. Weiteres auf www.tss-gmbh.com

10.2 Zur Betriebsführung zählt unter anderem die Ausführung von Direktmarketing und individuelle Angebote von oder im Auftrag von TSS.

10.3 Der Vertragspartner erteilt TSS hiermit das Recht, seine Personendaten zur Aufnahme in ein (elektronisches) Telefonverzeichnis an Dritte weiterzugeben. Dies gilt nicht, sofern der Vertragspartner schriftlich Widerspricht.

10.4 Die Daten werden nicht länger bewahrt als für die Betriebsführung nötig oder durch Gesetzgebung oder befugte Behörden vorgeschrieben.

10.5 TSS ist berechtigt, die Daten des Vertragspartners (darunter die Daten zur Nutzung und zur Abrechnung der Dienste) in einer automatisierten Datei aufzunehmen.

10.6 TSS sorgt für die Sicherheit personenbezogener Daten durch organisatorische und technische Vorkehrungen.


Artikel 11 Vertragsdauer und Vertragsbeendigung

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.


Artikel 12 Anwendbares Recht

12.1 Auf Vertrag, Angebote und Rechnungen von TSS findet das deutsche Recht Anwendung.

12.2 Soweit TSS und der Vertragspartner schriftlich nichts anderes vereinbart haben, wird für alle sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten Ravensburg als Gerichtsstand vereinbart.


Artikel 13 Änderungen der AGB und Schlussbestimmungen

13.1 TSS ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, die sodann nach Ablauf einer bekanntzugebenden Frist Anwendung finden. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf der Rechnung bekanntgegeben werden. Die Änderungen treten 14 Tage nach Bekanntmachung in Kraft.

13.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf der Webseite von TSS eingesehen werden.

13.3 Falls eine oder mehrere Bestimmung(en) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch gerichtliche Entscheidung oder auf andere Art und Weise als unanwendbar erklärt werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.


Stand: 01.04.2023

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